| Informatives | Politik Bayerische Meldedatenverordnung: diskriminierend und gefährlich

Bayern missbraucht das SBGG und setzt auf pauschale Datenübermittlung

Datenspeicher in blau-grünem Licht

Die bayerische Meldedatenverordnung sieht vor, dass frühere Vornamen und Geschlechtseinträge nach einer Änderung automatisch an Sicherheitsbehörden übermittelt werden. Der LSVD⁺ Bayern kritisiert diese Praxis als unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte und warnt vor den Folgen für Datenschutz und Sicherheit.

Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) 2024 wurde nach jahrzehntelangem Einsatz queerer Communities ein zentraler Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen erreicht. Die Möglichkeit, Namen und Geschlechtseintrag selbstbestimmt zu ändern, markiert einen historischen Schritt hin zu mehr rechtlicher Anerkennung und Würde. Doch in Bayern, Baden-Württemberg und im Bund sind Änderungen im Melderecht vorgenommen oder geplant, die erhebliche datenschutzrechtliche und sicherheitsrelevante Fragen aufwerfen.

Der Fall Bayern

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Bayerische Meldedatenverordnung mit Verordnung vom 10. Oktober 2024 (GVBl. S. 545) geändert. 

  • § 6 der Verordnung sieht vor, dass bei einer An- oder Abmeldung (in Bayern), einem Sterbefall, einer Änderung des Geschlechtseintrags oder einer Namensänderung automatisch frühere Vornamen und der frühere Geschlechtseintrag an das Landeskriminalamt übermittelt werden
  • § 9 sieht vor, dass die Daten von Personen, die eine Waffenbesitzerlaubnis haben oder gegen die ein Waffenbesitzverbot erlassen wurde, an die Waffenerlaubnisbehörden übermittelt werden. Eine Übermittlung erfolgt bei Zu- oder Wegzug, einer Änderung der derzeitigen Anschrift im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde, einem Wohnungsstatuswechsel, einem Sterbefall oder einer Änderung des Geschlechtseintrags oder einer Namensänderung

LSVD, BVT* und TIN-Rechtshilfe haben zum Verordnungsentwurf eine gemeinsame Stellungnahme verfasst und auch die dgti hat eine Stellungnahme eingereicht. Die Systemumkehr – statt wie bisher anlassbezogen die Daten abzufragen, ist die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen Anlass an sich – ist aus unserer Sicht weder notwendig, noch erforderlich und damit verfassungswidrig.  

Der LSVD hat dem Bayerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, eine Anfrage zu einer Reihe von tatsächlichen Fragen zum Inhalt der Verordnung gestellt, insbesondere zum persönlichen Anwendungsbereich und zum Datenschutz. Zur Anfrage vom 09.05.2025 und zur Antwort vom 06.06.2025. Diese Antwort hat unsere in der Stellungnahme geäußerten Bedenken jedoch nicht ausgeräumt. 

Bayern misstraut trans* Personen - das muss sich dringend ändern!

Die bayerische Regelung ist kein technisches Detail, sondern fügt sich in eine Linie ein, in der die Staatsregierung die Selbstbestimmungsrechte queerer Menschen aktiv unterläuft.
 
Während das SBGG die Selbstbestimmung von TIN* Personen stärken soll, schafft Bayern mit der automatischen Datenweitergabe eine Praxis, die genau das Gegenteil bewirkt: Sie setzt auf Kontrolle, Misstrauen und potenzielle Abschreckung.
 
Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum SBGG wurde darüber verhandelt, ob es eine anlasslose Datenübermittlung an Kriminalbehörden geben soll. Dieses Vorhaben wurde scharf kritisiert, unter anderem auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten. Die Datenübermittlung wurde schließlich im parlamentarischen Verfahren abgelehnt. Dass Bayern nun einen Sonderweg geht und die abgelehnte Idee ohne parlamentarisches Verfahren per Verordnung im Alleingang regelt, ignoriert den abgestimmten Willen eines demokratisch entstandenen Bundesgesetzes.
 
Diese Haltung zeigt sich auch in anderen Bereichen: Politische Angriffe auf die Gesundheitsversorgung von queeren Kindern und Jugendlichen – insbesondere von TIN*-Personen – stellen notwendige medizinische und beratende Angebote infrage und tragen zu einem Klima der Verunsicherung bei. Vor diesem Hintergrund ist die Meldedatenverordnung mehr als eine verwaltungsrechtliche Anpassung – sie ist Ausdruck einer fatalen politischen Haltung. Das ist besonders gravierend, weil längst bekannt ist, dass ein erheblicher Teil von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen  bereits heute immer wieder Diskriminierung im Kontakt mit Behörden erlebt.

  Deine Unterstützung – egal ob Zeit, Geld oder Sichtbarkeit – stärkt queere Menschen und Strukturen in Bayern. Danke, dass du Teil davon bist.